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Landesprogramm "Sportvereine im Ganztag"

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) und der Landessportbund NRW (LSB) fördern im Rahmen ihrer Zusammenarbeit das Engagement von Sportvereinen im schulischen Ganztag. Die Erfahrungen aus dem erfolgreichen Programm "1000 x 1000" bilden die Grundlage für das Landesprogramm "Sportvereine im Ganztag". Hierfür werden über den Landeshaushalt 2011 insgesamt 1.000.000,00 € (1000 x 1000) zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Der Kreissportbund Recklinghausen legt, in Abstimmung mit seinen Stadtsportverbänden, dem Landessportbund die Vorschläge für die zu fördernden Maßnahmen vor, der endgültig über die Bewilligung entscheidet. Die Förderung muss unmittelbar den ausgewählten Sportvereinen zu Gute kommen, d.h. Verwaltungskosten für die weiterleitende Organisation (in unserem Falle der KSB Recklinghausen) dürfen nicht verrechnet werden.

Antragsvoraussetzung:

Empfänger der Förderung sind Sportvereine, die

- als gemeinnützig wegen Förderung des Sports anerkannt sind und
- mindestens einem Fachverband und einem Stadtsportverband im Kreissportbund RE

angehören.

Gefördert werden können Maßnahmen, die im schulischen Ganztag durchgeführt werden oder die aus dem schulischen Ganztag heraus das Regelangebot des Sportvereins erweitern (z.B. eine gemischte Gruppe aus Ganztagskindern und Vereinsmitgliedern)

Förderfähig sind hier:

- Neue Aktivitäten zur Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Übungsleiter/innen
- Anschaffung von Sportgeräten für den Einsatz im Ganztag
- Bereitstellung von Sportstätten.

Die Fördermittel können nicht für die Finanzierung von Sportangeboten im Ganztag verwendet werden (z.B. Honorar des Übungsleiters. Ideen und Anregungen zu möglichen Maßnahmen finden Sie in der Beispielliste.

Der Sportverein kann nur für eine Maßnahme oder ein Maßnahmenpaket (z.B. Neueinrich-tung einer Gruppe im schulischen Ganztag mit der Qualifizierung der Übungsleiter/in und Anschaffung der benötigten Geräte) eine Förderung im Rahmen dieses Programms erhalten.

Die Maßnahme muss zwischen dem 01.01.2011 und dem 31.12.2011 begonnen werden. Die Förderung erfolgt projektbezogen mit einem Festbetrag von 1.000,00 €.

Der Ablauf des Verfahrens ist wie folgt geregelt:

Die interessierten Vereine müssen ihren formlosen Antrag unter Darstellung und Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme dem Kreissportbund Recklinghausen bis zum 31. Mai 2011 einreichen. Der Kreissportbund prüft und bearbeitet die Anträge in Zusammenarbeit mit seinen Stadtsportverbänden und leitet die Vorschläge für die zu fördernden Maßnahmen an den Landessportbund weiter, der diese Anträge ebenfalls auf die Erfüllung der Voraussetzungen überprüft.

Die Fördergelder werden bis Ende Juli 2011 an den Kreissportbund über den Landessportbund NRW ausgezahlt. Die Fördergelder werden nach Eingang vom Kreissportbund Recklinghausen unmittelbar an die zu fördernden Sportvereine weiter geleitet.

Die Mittel dürfen von den Sportvereinen nur für die im Antrag genannte Maßnahme verwandt werden. Die geförderten Sportvereine haben dem Kreissportbund Recklinghausen bis zum
01. Februar2012 Unterlagen (Dokumentationen, Ergebnisse der geförderten Maßnahmen, evtl. Fotos über die verschiedenen Aktionen etc.) über die Durchführung der geförderten Maßnahme einzureichen.

Hier finden Sie dieses Infoblatt zum Download sowie als zusätzliche Hilfestellung zur Umsetzung des Landesprogramms Vorschläge des Landessportbundes NRW. (pdf - Datei)


Hier finden Sie ein Antragsformular (pdf – Datei)